Allgemeine Geschaeftsbedingungen
der Firma Ries EDV-Dienstleistungen
für den Bereich Dienstleistungen

1. Einleitung
Die Firma Ries EDV-Dienstleistungen, nachfolgend Anbieter genannt, bietet Dienstleistungen in den Bereichen EDV und Internet an.
2. Geltung
Für alle Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen eines Auftraggebers werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
3. Annahme von Auftraegen
Auftraege sind angenommen, wenn diese von einem berechtigten Vertreter des Anbieters schriftlich bestaetigt wurden, oder wenn mit der Ausfuehrung des Auftrages seitens des Anbieters bereits begonnen wurde.
4. Dienstvertrag
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist Gegenstand der Taetigkeit des Anbieters die Erbringung der in Auftrag gegebenen Dienstleistung, nicht aber die Herbeifuehrung eines gewuenschten Erfolges.
5. Preisangaben
Alle Preise sind für private Auftraggeber Endverbraucherpreise, inklusive Mehrwertsteuer, fuer alle anderen Auftraggeber Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer, immer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Hoehe.
6. Zahlungen
Zahlungen werden ohne jeden Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung faellig.
7. Vorauszahlung
Es liegt im Ermessen des Anbieters, Zahlungen als Sicherheit ganz oder teilweise im Voraus zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollstaendigen Erfuellung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhaeltnis verbleibt jegliche Ware im Eigentum des Anbieters, alle zugesicherten Rechte koennen bis dahin seitens des Anbieters fristlos widerrufen werden.
9. Haftungsausschluesse
Die Haftung des Anbieters und deren berechtigten, beauftragten oder bevollmaechtigten Vertreter, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit begrenzt, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor, oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.
Besteht eine Haftung nach Satz 1, ist sie bei untypischen und exzessiven Schadensverlaeufen auf 12.500 Euro beschraenkt.
10. Upload von Websites
Ein Hochladen , also das Veroeffentlichen von Webseiten seitens des Anbieters kann nur erfolgen, wenn der Auftraggeber ueber ausreichend Webserver- Speicher, sowie ueber mindestens eine Top-Level-Domain verfügt. Beides kann ihm als gesonderter Auftrag vom Anbieter beschafft werden.
11. Scriptsprachen
Der Auftraggeber muss dafuer Sorge tragen, dass die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen durch den Anbieter und die, für die bestimmungsgemaeße Benutzung der Webseiten notwendigen Ressourcen in seinen Account verfuegbar sind.
12. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Texte und Bilder zum Einbringen in die Webseiten zur Verfuegung. Der Auftraggeber kann aber auch den Anbieter gesondert beauftragen.
13. Freigabe der Websites
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Basisversion seiner Website, die den vertraglichen Anforderung entspricht, durch Erklaerung in Textform (§ 126 BGB) freizugeben.
14. Vorbehalt
Der Anbieter behaelt sich vor, eine Veroeffentlichung von Seiten mit scheinbar strafbaren oder pornographischen Inhalten abzulehnen.
15. Schutzrechte
Der Auftraggeber sichert mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag oder dem Auftragsschein zu, dass er für die bereitgestellten Inhalte im Besitz der Rechte ist, diese Inhalte zu veroeffentlichen.
16. Haftung des Auftraggebers
Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, diese Inhalte auf moegliche Rechtsverstoeße zu ueberpruefen. Sollten Dritte den Anbieter wegen moeglicher Rechtsverstoeße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die diesem durch moegliche Rechtsverletzung entstehen.
17. Mängel
Für Maengel einer Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§ 434 ff. BGB).
18. Gewaehrleistung
Die Frist fuer die Verjaehrung von Gewaehrleistungsanspruechen des Auftraggebers betraegt ein Jahr.
19. Nutzungsrechte
Der Anbieter raeumt dem Auftraggeber das ausschließliche, raeumliche und zeitliche Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einraeumung des Nutzungsrechts wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Leistung vollstaendig an den Anbieter entrichtet hat.
20. Urheberrechte
An geeigneter Stelle werden in den Websites Hinweise auf das Urheberrecht des Anbieters aufgenommen. Der Auftrageber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters zu entfernen. Alle zur Verfuegung gestellten Bilder, und Grafiken seitens des Anbieters unterliegen dessen Urheberrecht. Sie duerfen ausschließlich nur zum Zweck des Designs der von dem Anbieter erstellten Website verwendet werden.
Satz 1 ist unzutreffend, wenn der Auftraggeber die entsprechenden Rechte von dem Anbieter erworben hat.
21. Rechtsgrundlage
Grundlage aller Leistungen des Anbieters ist ausschließlich deutsches Recht.

Billigheim-Ingenheim, 22.10.2009

Erstellt von Ries EDV-Dienstleistungen, 76831 Billigheim-Ingenheim - 2009