Allgemeine Geschaeftsbedingungen
der Firma Ries EDV-Dienstleistungen
für EDV- Schulungen

1. Einleitung
1) Die Firma Ries EDV-Dienstleistungen, nachfolgend Anbieter genannt, bietet Dienstleistungen und Schulungen in den Bereichen EDV und Internet an. Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachstehend AGB genannt, gelten ausschließlich nur für die Schulungsveranstaltungen des Anbieters. 2) Für die Sparte „Dienstleistungen“ gelten andere Allgemeine Geschäfts¬bedingungen, die sie hier finden, oder unter dem Menüpunkt „AGB Service“ einsehen können. 3) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt.

2. Geltung
Für alle Schulungen und Seminare gelten ausschließlich diese AGB. Der Inhalt anderer AGB wird in keinem Fall Vertragsgegenstand.

3. Anmeldung und Vertrag
Eine Anmeldung zu einer Schulungsveranstaltung des Anbieters kann beliebig erfolgen. Eine Teilnahme an der Schulungsveranstaltung ist erst möglich, wenn der Schulungsvertrag mit der Unterschrift des Teilnehmers dem Anbieter vorliegt. Dies muss unbedingt vor Schulungsbeginn geschehen.

4. Rücktritt
Die Anmeldung zu einer Schulungsveranstaltung kann bis zu 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn gebührenfrei storniert werden. Bei Rücktritt innerhalb der 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes erhoben. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor, oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Lehrgangsbeginn, wird der volle Auftragswert in Rechnung gestellt.

5. Copyright
Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte verbleiben beim Anbieter. Das Vervielfältigen der Unterlagen, die Weitergabe in Dateiform oder eine Veröffentlichung, egal in welcher Form, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

6. Haftungsausschluss
1) Die Haftung des Anbieters und dessen berechtigten, beauftragten oder bevollmächtigten Vertreter, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor, oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Besteht eine Haftung nach Satz 1, ist sie bei untypischen und exzessiven Schadensverläufen auf 12.500 Euro beschränkt.
2) Der Anbieter haftet nicht für Beschädigungen die einem Teilnehmer entstanden sind, oder durch einen Teilnehmer verursacht wurden. Gleiches gilt bei Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Bildungsleistung im Präsenzunterricht ist der jeweils im Schulungsvertrag benannte Lehrgangsort, bei virtuellen Schulungen der im Schulungsvertrag aufgeführte Standort des Servers.

Billigheim-Ingenheim, 20.06.2011

Erstellt von Ries EDV-Dienstleistungen, 76831 Billigheim-Ingenheim - 2009